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Frühe Neuzeit – Thomas Hobbes

Ulf Kemper

pp. 77-97

Politische Legitimität leitet sich bei Hobbes (1588-1679) aus dem im Leviathan entwickelten Gesellschaftsvertragskonzept ab. Der Gesellschaftsvertrag wird als Ergebnis der resolutiv-kompositiven Methode Hobbes", die den Gesellschaftskörper in Einzelteile zerlegt, um diese anschließend auf der Grundlegung der anthropologischen Ontologie und des Naturzustandskonstruktes wieder anzugliedern, konstituiert. Der vorvertragliche Naturzustand ist für Hobbes eine Schlussfolgerung aus seinem Menschenbild: Weil das Wesen des Menschen für Hobbes nicht ein auf die Politik angelegtes, gemeinschaftsbildendes Streben (Aristoteles: Der Mensch als zoon politikon) und auch keine Komposition politischer Verhältnisse (Marx: Der Mensch als Ensemble der gesellschaftlichen Kräfte) ist, bestimmt er es normativ.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-658-09597-0_4

Full citation:

Kemper, U. (2015). Frühe Neuzeit – Thomas Hobbes, in Politische Legitimität und Politischer Raum im Wandel, Dordrecht, Springer, pp. 77-97.

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