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![199321](https://sdvigpress.org/images/publi/_default.jpg)
(1992) Medien-ethik, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Die Frage, die im Thema steckt, läßt sich schnell beantworten: Ja, der Journalist hat die Pflicht zu erfüllen, dem Anspruch des Publikums auf Informationen gerecht zu werden. Dies läßt sich demokratietheoretisch, aber auch verfassungsrechtlich begründen, doch darauf kommt es bei einer Tagung, die nach einer "Handlungsethik im Bereich der Massenkommunikation" fragt, letztlich nicht an. Wesentlich wichtiger erscheint mir hier das Problem, wann der Journalist im Interesse der Bürger auf seiner Informationspflicht pochen und wann er darauf verzichten sollte. Das Wörtchen 'sollte" ist wichtig, denn es geht nicht darum, um es noch einmal zu unterstreichen, was rechtlich zwingend ist, sondern was nach publizistisch-moralischen Maßstäben als geboten erscheint.
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-322-99816-3_12
Full citation:
Meyn, H. (1992)., Der Journalist im Dienste von Informationsanspruch und Informationspflicht?, in M. Haller & H. Holzhey (Hrsg.), Medien-ethik, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 162-172.
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