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![199321](https://sdvigpress.org/images/publi/_default.jpg)
(1992) Medien-ethik, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Ulrich Saxer hat in seinem Beitrag "Strukturelle Möglichkeiten und Grenzen von Medien- und Journalismusethik"1 die Auffassung vertreten, das Recht erweise 'sich immer wieder als zu wenig differenzierte oder auch durchsetzungsmächtige Steuerungsinstanz von Mediensystemen und journalistischen Aktivitäten"2. Diese These bedarf genauerer Erörterung; sie ist auf den ersten Blick eher überraschend als selbstverständlich: Gibt es denn eine durchsetzungsmächtigere Steuerungsinstanz als das Recht, dessen Durchsetzung der Staat mit seinem gesamten Kontroll- und Verfolgungsapparat — unter Einsatz notfalls auch des staatlichen Gewaltanwendungsmonopols — garantiert? Und ist das Recht wirklich zu undifferenziert, da doch die Klage über das ständige Vordringen der Rechtsordnung in zuvor rechtlich ungeregelte Bereiche und die Ausbreitung einzelfallorientierten — und damit doch ständig weiter differenzierenden! — Richterrechts (in der Bundesrepublik Deutschland zumindest) zum Allgemeingut politischer Auseinandersetzungen gehört?
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-322-99816-3_18
Full citation:
Branahl, U. (1992)., Recht und Moral im Journalismus, in M. Haller & H. Holzhey (Hrsg.), Medien-ethik, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 224-241.
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